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   LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2014 - L 3 KA 32/14 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2014 - L 3 KA 32/14 B ER (https://dejure.org/2014,103032)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.08.2014 - L 3 KA 32/14 B ER (https://dejure.org/2014,103032)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. August 2014 - L 3 KA 32/14 B ER (https://dejure.org/2014,103032)
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  • BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2014 - L 3 KA 32/14
    Wie der Senat schon in mehreren Eilverfahren (vgl ua Beschluss vom 8. Februar 2012 - L 3 KA 94/11 B ER; Beschluss vom 14. Juli 2011 - L 3 KA 40/11 B ER) entschieden hat, steht die verspätete Vereinbarung und Veröffentlichung (Nds Ärzteblatt (NdsÄBl) 2004, Heft 3, S 73) der Anwendbarkeit der RGV für 2003 nicht entgegen, auch wenn die Richtgrößen nach § 84 Abs. 6 S 2 SGB V die Vertragsärzte bei ihrer Entscheidung über die Verordnungen von Arznei- und Verbandmitteln nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot leiten sollen und sich aus dieser Steuerungsfunktion die Notwendigkeit ergibt, Richtgrößen bereits vor Jahresbeginn zu vereinbaren (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 11).

    Zuvor galt die allgemeine vierjährige Ausschlussfrist für die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 11), die vorliegend durch den Bescheid des Prüfungsausschusses vom 25. Oktober 2007 gewahrt worden ist.

    Bei einer Richtgrößenprüfung besteht ein Beurteilungsspielraum der Prüfgremien, soweit es um die Feststellung und Bewertung von Praxisbesonderheiten geht (vgl BSGE 95, 199 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 11 Rn 36).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2014 - L 3 KA 90/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2014 - L 3 KA 32/14
    Der Senat hat hierzu schon in seinem Urteil vom 5. März 2014 (L 3 KA 90/12) dargelegt, dass die in § 84 Abs. 6 S 1 SGB V angeführten Durchschnittswerte nicht als arithmetische Mittelwerte, sondern als normativ festgelegtes Verordnungsvolumen zu verstehen sind.

    Da die Vorschrift unmittelbare materiell-rechtliche Auswirkungen hat - § 106 Abs. 5d S 1 SGB V sieht vor, dass ein zu erstattender Mehraufwand im Falle der Vereinbarung einer individuellen Richtgröße nicht festgestellt wird -, gilt die Vorschrift frühestens für die Richtgrößenprüfung des Jahres 2004 (vgl Senatsurteil vom 5. März 2014 - L 3 KA 90/12).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.02.2012 - L 3 KA 94/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2014 - L 3 KA 32/14
    Wie der Senat schon in mehreren Eilverfahren (vgl ua Beschluss vom 8. Februar 2012 - L 3 KA 94/11 B ER; Beschluss vom 14. Juli 2011 - L 3 KA 40/11 B ER) entschieden hat, steht die verspätete Vereinbarung und Veröffentlichung (Nds Ärzteblatt (NdsÄBl) 2004, Heft 3, S 73) der Anwendbarkeit der RGV für 2003 nicht entgegen, auch wenn die Richtgrößen nach § 84 Abs. 6 S 2 SGB V die Vertragsärzte bei ihrer Entscheidung über die Verordnungen von Arznei- und Verbandmitteln nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot leiten sollen und sich aus dieser Steuerungsfunktion die Notwendigkeit ergibt, Richtgrößen bereits vor Jahresbeginn zu vereinbaren (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 11).

    Dies ist vorliegend nicht der Fall, weil die Richtgrößen 2003 höher sind als die für das Vorjahr vereinbarten Richtgrößen (Senatsbeschluss vom 8. Februar 2012, aaO).

  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 35/95

    Ausschluß Krankenkassenbediensteter von der Mitwirkung als Vorsitzender des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2014 - L 3 KA 32/14
    Ein derartiger Ausschluss ist auch aus Gründen höherrangigen Rechts nicht erforderlich (BSG SozR 3-1300 § 16 Nr. 2).
  • BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 57/07 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beiziehung der erweiterten Arzneimitteldateien durch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2014 - L 3 KA 32/14
    Zum anderen sind Datenfehler bei der Richtgrößenprüfung schon vor den Prüfgremien geltend zu machen (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 19).
  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 35/94

    Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten bei der vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2014 - L 3 KA 32/14
    Praxisbesonderheiten stellen aus der Zusammensetzung der Patienten eines Vertragsarztes herrührende Umstände dar, die sich auf das Behandlungsverhalten des Arztes auswirken und in den Praxen der Fachgruppe nicht in entsprechender Weise anzutreffen sind (vgl BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - L 7 KA 154/09

    Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung; Zustellung und Bekanntgabe von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2014 - L 3 KA 32/14
    Die ausreichende Berücksichtigung der vom Antragsteller im Verwaltungsverfahren geltend gemachten Praxisbesonderheiten muss angesichts des damit verbundenen erheblichen Streit- und Datenumfangs dem Hauptsachverfahren vorbehalten bleiben (vgl dazu Senatsbeschluss vom 29. November 2010 - L 3 KA 64/09 ER; Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 26. März 2010 - L 7 KA 154/09 B ER - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2011 - L 3 KA 9/11

    Vorgaben in § 84 Abs. 6 S. 2 SGB V über die Richtgrößen nach altersgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2014 - L 3 KA 32/14
    Weiterhin hat der Senat bereits entschieden (Beschluss vom 6. Mai 2011 - L 3 KA 9/11 B ER - juris), dass die in § 84 Abs. 6 S 2 SGB V enthaltene Vorgabe, die Richtgrößen nach altersgemäß gegliederten Patientengruppen zu bestimmen, im Jahr 2003 wegen unzureichender verfahrensrechtlicher Grundlagen noch nicht umgesetzt werden musste.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2010 - L 3 KA 64/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2014 - L 3 KA 32/14
    Die ausreichende Berücksichtigung der vom Antragsteller im Verwaltungsverfahren geltend gemachten Praxisbesonderheiten muss angesichts des damit verbundenen erheblichen Streit- und Datenumfangs dem Hauptsachverfahren vorbehalten bleiben (vgl dazu Senatsbeschluss vom 29. November 2010 - L 3 KA 64/09 ER; Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 26. März 2010 - L 7 KA 154/09 B ER - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.07.2011 - L 3 KA 40/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2014 - L 3 KA 32/14
    Wie der Senat schon in mehreren Eilverfahren (vgl ua Beschluss vom 8. Februar 2012 - L 3 KA 94/11 B ER; Beschluss vom 14. Juli 2011 - L 3 KA 40/11 B ER) entschieden hat, steht die verspätete Vereinbarung und Veröffentlichung (Nds Ärzteblatt (NdsÄBl) 2004, Heft 3, S 73) der Anwendbarkeit der RGV für 2003 nicht entgegen, auch wenn die Richtgrößen nach § 84 Abs. 6 S 2 SGB V die Vertragsärzte bei ihrer Entscheidung über die Verordnungen von Arznei- und Verbandmitteln nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot leiten sollen und sich aus dieser Steuerungsfunktion die Notwendigkeit ergibt, Richtgrößen bereits vor Jahresbeginn zu vereinbaren (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 11).
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